Diakonie Kinder

Coronavirus: Aktuelle Informationen für die Eltern von ARCHE und DACHSBAU

Betreuungssituation | Amtliche Vorgaben | Kommunikation und Kontakt. Betrifft: COVID-19 in Bezug auf die KITAs der Evangelischen Kirchengemeinde in Ebersberg und Kirchseeon.

Ideen und Impulse rund um Familie-Sein und Ostern, Zeit mit und für Kinder, finden Sie auf der Website, z.B. hier.

Liebe Eltern,

unsere Einrichtungen bleiben aufgrund der Anordnung des Bayerischen Staatsministeriums bis einschließlich 19.04.2020 geschlossen.

Ausgenommen von dieser Regelung sind Kinder, deren Erziehungsberechtigte in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig sind und aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Notwendigkeiten an einer Betreuung ihrer Kinder gehindert sind. Die Eltern dürfen diese Kinder auch in die Einrichtungen bringen und von dort wieder abholen, es gelten entsprechende Ausnahmen von den Ausgangsbeschränkungen.

Eine Notbetreuung wird angeboten, wenn  
· ein Erziehungsberechtigter im Bereich der Gesundheitsversorgung oder der Pflege tätig und aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Notwendigkeiten in dieser Tätigkeit an einer Betreuung seines Kindes gehindert ist.

Die Gesundheitsversorgung umfasst beispielsweise neben Krankenhäusern, (Zahn-) Arztpraxen, Apotheken und den Gesundheitsämtern auch den Rettungsdienst einschließlich der Luftrettung. Hier geht es aber nicht nur um Ärzte und Pfleger, sondern um alle Beschäftigten, die der Aufrechterhaltung des Betriebs dienen: Dazu zählt etwa auch das Reinigungspersonal und die Klinikküche. Die Pflege umfasst insbesondere die Altenpflege, aber auch die Behindertenhilfe, die kindeswohlsichernde Kinder- und Jugendhilfe und das Frauenunterstützungssystem (Frauenhäuser, Fachberatungsstellen/Notrufe, Interventionsstellen).

oder

· beide Erziehungsberechtigte des Kindes, im Fall von Alleinerziehenden der oder die Alleinerziehende, in sonstigen Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig und aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Notwendigkeiten in dieser Tätigkeit an einer Betreuung ihrer Kinder gehindert sind. Voraussetzung ist in diesem Fall, dass kein anderer Erziehungsberechtigter verfügbar ist, um die Betreuung zu übernehmen.

Zu den sonstigen Bereichen der kritischen Infrastruktur zählen insbesondere alle Einrichtungen, die der sonstigen Kinder- und Jugendhilfe, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr und Katastrophenschutz), der Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung), der Lebensmittelversorgung (von der Produktion bis zum Verkauf), des Personen- und Güterverkehrs (z.B. Fernverkehr, Piloten und Fluglotsen), der Medien (insbesondere Nachrichten- und Informationswesen sowie Risiko- und Krisenkommunikation) und der Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung dienen.

Alleinerziehend bedeutet, dass das Kind mit ihm oder ihr in einem Haushalt wohnt und in diesem Haushalt keine weitere volljährige Person wohnt, die als Betreuungsperson dienen kann. Das Kind bzw. die weitere volljährige Person gehört zum Haushalt, wenn die Person in derselben Wohnung mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet ist.

Des Weiteren gelten folgende Voraussetzungen:

· das Kind weist keine Krankheitssymptome auf,
· das Kind war nicht in Kontakt zu infizierten Personen bzw. seit dem Kontakt mit infizierten Personen sind 14 Tage vergangen und das Kind weist keine Krankheitssymptome auf,
· das Kind hat sich nicht in einem Gebiet aufgehalten, das durch das Robert Koch-Institut (RKI) im Zeitpunkt des Aufenthalts als Risikogebiet ausgewiesen war oder innerhalb von 14 Tagen danach als solches ausgewiesen worden ist (hier tagesaktuell abrufbar), oder seit seiner Rückkehr aus diesem Risikogebiet sind 14 Tage vergangen und es zeigt keine Krankheitssymptome.

Sollten sie davon betroffen sein, ist hierüber dem Kindergarten eine Erklärung abzugeben Kinderbetreuung – aktuelles Formular-Erklaerung-Notbetreuung, die sie zusammen mit weitergehenden Informationen – etwa dazu, was systemkritische Arbeitsplätze sind – auf der Homepage des Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales finden: Information Staatsregierung  aktualisiert.

Bitte informieren Sie uns einen Tag vorher per Email, wenn Sie eine Notfallbetreuung in Anspruch nehmen möchten, damit wir den Bedarf entsprechend planen können.

Wir wünschen Ihnen als Eltern und Ihren Kindern insbesondere unter den Ausgangsbeschränkungen viel Geduld und Kraft, aber auch Freude und Vergnügen in der gemeinsam verbrachten Zeit.

Jochen Knöchel, Bevollmächtigter KITA-Geschäftsführer der Evang.-Luth. Kirchengemeinden Ebersberg, Grafing und Wasserburg

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